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   FG München, 22.05.2001 - 14 K 270/99   

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https://dejure.org/2001,8820
FG München, 22.05.2001 - 14 K 270/99 (https://dejure.org/2001,8820)
FG München, Entscheidung vom 22.05.2001 - 14 K 270/99 (https://dejure.org/2001,8820)
FG München, Entscheidung vom 22. Mai 2001 - 14 K 270/99 (https://dejure.org/2001,8820)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen als Zubringer oder Koordinator im Rahmen eines Strukturvertriebs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen als Zubringer oder Koordinator im Rahmen eines Strukturvertriebs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen als Zubringer oder Koordinator im Rahmen eines Strukturvertriebs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Securenta 2 -, - Göttinger Gruppe 2 -, Steuerbefreiung, Umsatzsteuer, Umsatzsteuerbarkeit von Differenzprovisionen, Superprovision, Superprovisionen, Leitungsvergütung, Zubringerprovision, Zuführungsprovision, Vertriebskoordinator, unechter Hauptvertreter, ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1467
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.06.1999 - V B 51/99

    Steuerfreie Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften

    Auszug aus FG München, 22.05.2001 - 14 K 270/99
    Im Anschluss an die Auslegung des Artikels 13 Teil B Buchstabe d Nr. 5 der 6. MwSt-RL im SDC-Urteil des EuGH können auch nach Auffassung des BFH nur solche Leistungen als Umsätze von Anteilen an Gesellschaften qualifiziert werden, "wenn sie im großen und ganzen ein eigenständiges Ganzes sind, das die spezifischen und wesentlichen Funktionen" dieser anteilsbezogenen Leistungen erfüllt (vgl. BFH-Beschluß vom 25.06.1999 V B 51/99, BFH/NV 1999, 1529 ).

    Denn es ist auch nach Auffassung des BFH noch nicht abschließend geklärt ist, wann eine Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen i. S. des § 4 Nr. 8 Buchstabe f UStG vorliegt (vgl. BFH-Beschluß V B 51/99 a.a.O.).

  • EuGH, 05.06.1997 - C-2/95

    SDC / Skatteministeriet

    Auszug aus FG München, 22.05.2001 - 14 K 270/99
    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) hat sich in seinem Urteil vom 5.6.1997 C-2/95 SDC (EuGHE 1997, I-3017) bereits mit der Auslegung des Artikels 13 Teil B Buchstabe d Nr. 5 der 6. MwSt-RL befasst.
  • EuGH, 08.03.2001 - C-240/99

    Skandia

    Auszug aus FG München, 22.05.2001 - 14 K 270/99
    Der Senat sieht seine Auffassung durch das EuGH-Urteil vom 08.03.2001 C-240/99 Skandia (UR 2001, 157 ) bestätigt.
  • FG München, 12.08.1999 - 14 V 1770/99

    Leistungen als Zubringer oder Koordinator im Rahmen eines Strukturvertriebs;

    Auszug aus FG München, 22.05.2001 - 14 K 270/99
    Zur weiteren Begründung dieser Rechtsauffassung verweist der Senat auf seinen Beschluss 14 V 1770/99 vom 12.08.1999 ( UVR 1999, 439), der zur Umsatzbesteuerung der Klin im Jahre 1997 ergangen ist.
  • BFH, 23.10.2002 - V R 68/01

    Umsatzsteuerfreie Vermittlung von Gesellschaftsanteilen

    Gegen das Urteil des FG, das in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1467 veröffentlicht ist, wendet sich die Klägerin mit der vorliegenden Revision.
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